WhatsApp und andere Messenger-Dienste

An alle Erziehungsberechtigten

Sehr geehrte Damen und Herren,
heute bitte ich um Ihre besondere Aufmerksamkeit und Ihre Unterstützung, es geht um den Umgang mit WhatsApp in der innerschulischen Kommunikation.

In der Elterngeneration sind wir ohne eigene Erfahrungen im Umgang mit Smartphone, Internet und Messenger-Diensten groß geworden. Natürlich gab es auch „früher“ gegenseitiges Ärgern, Beleidigen oder Ausgrenzen – all diese Dinge haben aber durch die schnelle Verbreitung im Internet und den grenzenlosen Wirkungsgrad eine ganz neue Dimension bekommen.
Mobbing passiert quasi anonym, man muss niemandem mehr direkt in die Augen schauen. Respektloser und roher Umgang mit Mitmenschen sind in unserer Gesellschaft ein stark zunehmendes Problem. Wir müssen uns gemeinsam dagegenstemmen!

Unser Grundgesetz, das uns Freiheit, Frieden und Wohlstand gesichert hat, beginnt mit „Die Würde des Menschen ist unantastbar“. Es verpflichtet uns alle zu einer gegenseitigen Achtung und zu einem respektvollen Umgang miteinander.

Niemand hat das Recht, sich über andere zu erheben, zu beleidigen oder zu verletzen!

WhatsApp und andere Messenger-Dienste sind zu einem Problem geworden. Sie bieten grenzenlose Möglichkeiten unkontrollierter Kommunikation. Eine Flut von Texten und Fotos wird im Schneeballsystem versendet, viel Blödsinn unbedacht weitergeleitet. Dabei kommen Nutzer sehr leicht und völlig ohne Schuldbewusstsein mit dem Strafgesetzbuch in Konflikt.

Eine Straftat wird bereits begangen, wenn ein verbotenes Bild auf dem Gerät automatisch abgespeichert wird. Leicht kommt es zu Verstößen gegen Vorschriften durch § 184 StGB Verbreitung pornografischer Inhalte, § 185 ff Beleidigung, Verleumdung, § 201 Verletzung…durch Bildaufnahmen, § 240 Nötigung, § 241 Bedrohung, § 253 Erpressung…!

Mit 14 Jahren sind Jugendliche strafmündig und müssen sich bei entsprechenden Verfehlungen verantworten.

Kinder und Jugendliche können diese Zusammenhänge aber überhaupt nicht beurteilen. Wir Erwachsenen müssen sie erst in die Lage versetzen, verantwortungsbewusst mit den zeitgemäßen Informationstechnologien umzugehen.

Die Nutzung von WhatsApp ist laut Benutzungsbedingungen des Anbieters erst ab 16 Jahren erlaubt, es sei denn, die Erziehungsberechtigten stimmen aktiv zu. Das heißt, Sie sind in der Verantwortung! Vergewissern Sie sich bitte von Zeit zu Zeit, WAS Ihre Kinder über WhatsApp erhalten und versenden. Beachten Sie bitte, dass z.B. bereits der Besitz von Nacktbildern Minderjähriger verboten ist. Wer ein entsprechendes Foto zugeschickt bekommen hat, muss dieses sofort löschen, ansonsten begeht man eine Straftat. Wer anschließend ein verbotenes Bild auch noch selber weitersendet, macht sich nochmals strafbar…

Lehrkräften ist es inzwischen verboten, dienstliche Informationen über WhatsApp zu versenden, sie dürfen sich nicht an WhatsApp-Gruppen mit Schülern oder Eltern beteiligen.

Im Schulalltag gibt es fast täglich Beleidigungen über das Smartphone. Wir reagieren mit Gesprächen in den Verfügungsstunden, betreiben Konfliktbewältigung durch die Schulsozialarbeiterinnen oder den Beratungslehrer. Fest installiert sind regelmäßig wiederkehrende Präventionsveranstaltungen, z.B. durch „smiley“ – und trotzdem bleibt das Problem!

Die Verstöße passieren immer wieder. Nur mit vereinten Kräften und einer gemeinsamen Haltung können wir dagegen vorgehen.

Wenn wir Kenntnis von verbotenen Inhalten bekommen, werden die Betroffenen umgehend angesprochen und über mögliche strafrechtliche Konsequenzen aufgeklärt. Die Verbreitung verbotener Texte und Bilder ist umgehend zu stoppen, verbotene Inhalte sind sofort zu löschen.

Lehrkräften ist es nicht gestattet, Bilder zur Beweisführung zu sammeln, weil u.U. bereits der Besitz strafbar ist. In konkreten Verdachtsfällen sind wir verpflichtet, die Polizei einzuschalten.

Liebe Eltern, bitte unterstützen Sie uns nach Kräften! Sprechen Sie mit Ihren Kindern, wenn Sie auf WhatsApp Beleidigungen entdecken, Mobbing feststellen, pornografische oder rassistische Bilder sehen…sorgen Sie dafür, dass Ihre Kinder solche Dinge sofort löschen und auf keinen Fall weiterschicken.
Falls sich Ihre Kinder wiederholt uneinsichtig zeigen, sind Erziehungsmaßnahmen unumgänglich, zuweilen helfen nur konsequente Verbote.

Zu einem weiteren großen Ärgernis, dass uns sehr viel unnötige Arbeit kostet: Wir haben in diesem Schuljahr erstmals alle Einzahlungen bargeldlos auf das Schulgirokonto eingefordert – leider haben nicht alle Eltern unseren Aufforderungen Folge geleistet. In der Folge müssten wir eigentlich den betroffenen Schülerinnen und Schülern das Lerntagebuch abnehmen, dürften den Kindern keine Arbeitsblätter mehr geben oder müssten sie rigoros von Schulveranstaltungen ausschließen – das kann niemand ernsthaft wollen und würde die betroffenen Schülerinnen und Schüler bloßstellen!

Bitte machen Sie uns und auch Ihren Kindern das Leben nicht unnötig schwer und kommen Ihren Verpflichtungen stets pünktlich im vollen Umfang nach!

Sofern Ihnen dieses nicht sofort oder vollständig möglich ist, sprechen Sie mich gerne an: wir finden eine Lösung! Familien mit Anspruch erhalten Unterstützung nach „Bildung und Teilhabe“. Alle anderen sind verpflichtet, ihre Kinder eigenverantwortlich für den Schulbetrieb auszustatten, auch dafür sind z.B. Kindergeldleistungen gedacht.

Im Voraus danke ich für Ihr Verständnis und Ihre Unterstützung.

Mit freundlichen Grüßen
v.d.Lieth, Schulleiter